Zudem habe die Vorinstanz mindestens Fr. 131.00 für die Steuern und Fr. 240.00 für die Ausübung des Besuchs- und Ferienrechts nicht berücksichtigt. Bei einem Einkommen von Fr. 4'182.00 bestehe damit ein monatliches Manko von Fr. 414.00. Sodann habe er der Vorinstanz aufzuzeigen versucht, weshalb er extreme Mühe habe, die Anträge korrekt zu beziffern. Mit einem Rechtsvertreter könne beurteilt werden, ob die geltend gemachten Kosten und beabsichtigten Anträge rechtlich durchsetzbar seien und ob eine andere Lösung mit der beklagten Partei gefunden werden könne. Für das korrekte prozessuale Vorgehen fehle ihm die Erfahrung und das Know-how.