1. Der Gesuchsteller ersuchte mit Eingabe vom 10. November 2022 beim Friedensrichteramt Kreis XII um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands für ein noch einzureichendes Schlichtungsgesuch gegen die B. GmbH. 2. Die Friedensrichterin Kreis XII verfügte am 6. Dezember 2022: " 1. Das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 2. Es werden weder Kosten erhoben noch eine Parteientschädigung ausgerichtet."