Auch macht der Kläger mit seinem Gesuch berufsbedingte Auslagen für ein Vollzeitpensum geltend. Angesichts der Tatsache, dass ein Arbeitstag gemäss den eingereichten Lohnabrechnungen des Klägers i.d.R. lediglich 6.5 bis 7.25 Stunden entspricht, dürfte ein Nettoeinkommen am oberen Ende der in den letzten Monaten des Jahres 2022 erzielten monatlichen Einkommen von ca. Fr. 4'400.00 etwa einem Vollzeitpensum entsprechen und dessen Erzielung angesichts des flexiblen Arbeitszeitmodells auch möglich sein.