Seit Juli 2022, mithin seit der Sistierung des Besuchsrechts und seitdem der Kläger folglich über mehr Kapazität verfügt, verdient er durchschnittlich ca. Fr. 4'000.00 pro Monat bei K. Weiter geht aus dem Protokoll der Hauptverhandlung vom 29. September 2022 vor Vorinstanz hervor, dass der Kläger sein Pensum flexibel per Handy anhand des Betreuungsmodells einteilen kann (act. 70). Auch macht der Kläger mit seinem Gesuch berufsbedingte Auslagen für ein Vollzeitpensum geltend.