Anstatt sein Verhalten, welches überhaupt erst Anlass zur Überprüfung des Besuchsrechts geführt hat, selbstkritisch zu hinterfragen, schiebt der Kläger sämtliche Probleme auf die Behörden bzw. deren Mitglieder. Mit Eingabe vom 21. Januar 2023 behauptet er gänzlich unsubstantiiert, die Arbeit des Beistands erweise sich als aggressiv, einseitig und dieser zeige kein Interesse an C. Er würde lediglich zur Abwehr gegen den Kläger tätig. Auch der Gerichtspräsidentin und weiteren Personen wirft der Kläger unbegründet und kaum nachvollziehbar Befangenheit bzw. geradezu eine koordinierte "Verschwörung" gegen ihn vor (Stellungnahme vom 21. Januar 2023 S. 4;