Anlässlich eines Gesprächs mit der Stellenleiterin der E. am 17. Januar 2023 sei zwecks Ermöglichung des Kontakts als vorläufige Lösung besprochen worden, dass das Team der E. die Übergaben übernehmen werde, ohne dass der Kläger dem Beistand begegnen müsse. In der Folge sei es am 27. Januar 2023 zu einem erneuten Besuchstreffen mit C. gekommen (Zwischenbericht S. 3 ff.).