Die Beklagte habe nach dem Treffen am 23. Dezember 2022 berichtet, dass die Übergabe sehr herausfordernd gewesen sei und C. die Anspannung des Klägers gespürt habe und C. wieder anhänglicher, dünnhäutiger und emotional aufgewühlter sei als sonst. Anfangs Januar habe der Kläger erneut die Amtsniederlegung des Beistands gefordert und auf Besuche mit C. verzichtet, solange der Beistand im Amt sei. Anlässlich eines Gesprächs mit der Stellenleiterin der E. am 17. Januar 2023 sei zwecks Ermöglichung des Kontakts als vorläufige Lösung besprochen worden, dass das Team der E. die Übergaben übernehmen werde, ohne dass der Kläger dem Beistand begegnen müsse.