Auch habe der Kläger erneut angekündigt, jeglichen Kontakt und die Zusammenarbeit mit dem Beistand zu verweigern. Auch anlässlich einer Verschiebung eines Besuchstermins Mitte Dezember 2022 sei es zu Vorwürfen gegen die Beklagte und Anschuldigungen gegenüber dem Beistand durch den Kläger gekommen. Die Beklagte habe nach dem Treffen am 23. Dezember 2022 berichtet, dass die Übergabe sehr herausfordernd gewesen sei und C. die Anspannung des Klägers gespürt habe und C. wieder anhänglicher, dünnhäutiger und emotional aufgewühlter sei als sonst.