Auch zwischen dem 17. und 23. November 2022 sei erneut ein umfangreicher Mailverkehr entstanden, in welchem der Kläger verschiedene zum Teil für den Beistand nicht nachvollziehbare Forderungen und Vorwürfe erhoben habe. Da für den Kläger ein Betreten der E. nicht in Frage gekommen sei, sei über seinen Anwalt kommuniziert und eine neue Übergabemöglichkeit am 25. November 2022 auf dem Vorplatz der E. geplant worden (Zwischenbericht S. 1 f.).