Die Beklagte habe der Verschiebung der Besuchstermine und einem wöchentlichen Telefonat zugestimmt, soweit der Kläger die teils täglichen Anrufe und Kontaktaufnahmen zur Beklagten unterlasse. In der Folge sei es zwischen dem 11. und 17. November 2022 zu einem umfangreichen Mailverkehr gekommen, in dem der Kläger seine Forderungen habe durchsetzen wollen. Der Kläger habe erneut massive Vorwürfe (Amtsmissbrauch, Korruption, Befangenheit, Lügen) gegenüber dem Beistand und anderen beteiligten Personen (Beklagte, deren Vater, Gerichtspräsidentin) erhoben. Auch zwischen dem 17. und 23.