Der Bericht des Beistands vom 16. Juli 2022 sei weiter nicht allein den Darstellungen der Beklagten gefolgt, sondern vor allem dessen eigenen Erfahrungen mit dem Kläger. So führe der Beistand wörtlich aus: "Wie bereits in der Stellungnahme des Beistands an die KESB vom 14.06.2022 beschrieben, erlebt der Beistand den Zustand des Klägers als zunehmend emotional und bezüglich der Auswirkungen auf C. während der Besuchstage als schwer einschätzbar." Es gebe Umstände, die darauf hindeuten würden, "dass es dem Vater im Moment nicht gelingt, C. ein sicheres und behütetes Umfeld zu bieten in dem den psychosozialen Bedürfnissen von C. Rechnung getragen werden kann."