Die aggressive Art und Weise, wie der Kläger zu kommunizieren pflege, dokumentiere dieser mit seinen sogenannten Beschwerden, samt Beilagen, an das Familiengericht Muri vom 22. Mai 2022 und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vom 9. Juni 2022, welche er in der vorliegenden Klage ebenfalls nicht erwähne. Der massive verbale und handgreifliche Konflikt des Klägers mit seiner damaligen Partnerin erscheine vor diesem Hintergrund keinesfalls als – wie der Kläger zu suggerieren versuche – harmloser Zwischenfall. Dieser Gewaltausbruch bzw. Kontrollverlust stelle vielmehr den Höhepunkt der sich in den davorliegen- - 17 -