Dass schliesslich die Übergaben von C. konfliktbehaftet seien, werde nur von der Beklagten so wahrgenommen. Die damalige Lebenspartnerin des Klägers könne bestätigen, dass diese stets problemlos verlaufen seien. Die Zwischenberichte des Beistands bestätigten die einseitige Wahrnehmung durch die Beklagte. Der Beistand stelle zwar fest, dass die direkte Kommunikation zwischen den Eltern eine Herausforderung bleibe. Die Übergaben würden aber verbessert vonstattengehen. Der Kläger habe sich zu der ein- - 16 -