Dies sei eine grobe Verletzung der Verfahrensregeln in einer Strafuntersuchung. Der Beistand habe die Berichterstattung der Beklagten einseitig in seine Stellungnahme vom 14. Juli 2022 an die KESB übernommen. Der Beistand habe es unterlassen, den Kläger zu einer Äusserung zu den - 15 -