Diese Regelung gelte ab dem 11. Oktober 2022, wobei aus berechtigten Gründen, wie beispielsweise bereits gebuchte Ferien oder Abwesenheit infolge Arbeitstätigkeit, der Starttermin um eine Woche verschoben werden könne. Die Übergaben fänden jeweils in den Räumlichkeiten der E. statt. Dies vor dem Hintergrund, dass es trotz der Abmachung, wonach die Übergaben zuvor telefonisch besprochen würden, es in der Vergangenheit bei den Übergaben immer wieder zu Reibungspunkten und Vorwürfen zwischen den Eltern gekommen sei.