Was den angeblichen "Postskandal" betrifft, erläuterte die Präsidentin des Familiengerichts mit E-Mail vom 2. August 2022 kulanterweise bereits, dass das gemäss dem Kläger unrechtmässig zurückgezogene Einschreiben aufgrund einer falschen Adressierung zurückgezogen und neu zugestellt werden musste (Beilage 6 zur Stellungnahme vom 21. Januar 2023). Inwiefern dem Kläger daraus ein Nachteil erwachsen ist bzw. der Gerichtspräsidentin deswegen Befangenheit vorzuwerfen wäre, ist nicht ersichtlich. Ebenso wenig hat der Kläger einen Anspruch auf persönliche Gespräche mit Gerichtspersonen.