Die KESB, das Familiengericht und die I. würden sich im selben Gebäude befinden. Die Gerichtspräsidentin würde dem Kläger "den Mund verbieten" und jegliche Briefe von ihm ablehnen. Die KESB oder auch das Familiengericht Muri würden sich das Recht nehmen, die eingeschriebenen Briefe des Klägers unter fremden Namen abzuholen oder zurückzuziehen. Auch sei mehrfach versucht worden, mit der Gerichtspräsidentin ein Gespräch zu führen, jedoch erfolglos.