3. 3.1. Mit Eingabe vom 21. Januar 2023 wirft der Kläger der Präsidentin des Familiengerichts Muri Befangenheit vor. Der Kläger habe ermitteln können, dass die Gerichtspräsidentin eine ehemalige Mitarbeiterin des Rechtsvertreters der Beklagten sei. Er wirft ihnen vor, illegal Informationen auszutauschen. Weiter hätte der Vater der Beklagten mit seiner Ehefrau während 30 Jahren die I. geleitet und könne davon ausgegangen werden, dass die Gerichtspräsidentin und die Eltern der Beklagten täglich am selben Mittagstisch gesessen seien. Die KESB, das Familiengericht und die I. würden sich im selben Gebäude befinden.