10. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'600.00 wird den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 800.00 auferlegt. Da der Gesuchsgegnerin mit separatem Entscheid die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, wird deren Kostenanteil unter dem Vorbehalt späterer Rückforderung einstweilen als unentgeltlich vorgemerkt." 3. 3.1. Gegen diesen den Parteien am 9. November 2022 zugestellten Entscheid erhob der Kläger beim Obergericht des Kantons Aargau fristgerecht am 21. November 2022 Berufung mit folgenden Anträgen: