8. Der Beistand wird aufgefordert, dem Präsidium des Familiengerichts bis 31. Januar 2023 einen Zwischenbericht über die Führung der Beistandschaft einzureichen und - sofern dies die Umstände erlauben - konkrete Vorschläge betr. Ausweitung des Besuchsrechts des Gesuchstellers und/oder der Übergabemodalitäten zu stellen (z.B. alternativer Übergabeort). Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Ausweitung des Besuchsrechts möglich sein, wird der Beistand ersucht, dem Präsidium des Familiengerichts Mitteilung zu erstatten. 9. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.