6.2 Es wird dem Gesuchsteller überlassen, sich über die Kinderärztin von C., G. über die Indikation der psychotherapeutischen Begleitung, über die Hintergründe der Empfehlung der Kinderärztin zugunsten von O. sowie bei O. über den Fortgang dieser psychotherapeutischen Begleitung zu informieren. -6- 7. Der Gesuchsteller wird angehalten, gegenüber dem Kindergarten/der Schule von C. sicherzustellen, dass er jeweils dieselben Informationen sowie zeitgleich wie die Kindsmutter erhält.