1.2 Es wird ein schrittweiser Wiederaufbau des Kontaktrechtes gemäss Ziff. 2.2 des Entscheids des Familiengerichts vom 30. November 2021 (Verfahren KEMN.2021.200) angeordnet. Dementsprechend wird der Gesuchsteller einstweilen berechtigt, C. jede zweite Woche am Dienstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 mit sich oder zu sich auf Besuch zu nehmen; dies erstmals am Dienstag, 11. Oktober 2022. Sollte dieser Starttermin aus berechtigten Gründen, wie z.B. bereits gebuchten Ferien der einen oder anderen Partei, nicht wahrgenommen werden können, verschiebt sich der Starttermin um eine Woche.