2.5. Am 29. September 2022 fand vor dem Präsidium des Familiengerichts Muri die Hauptverhandlung mit Parteibefragung statt. Der Kläger stellte abschliessend den Antrag, die mit Verfügung vom 19. Juli 2022 ausgesprochene Sistierung des Kontaktrechts mit sofortiger Wirkung aufzuheben und das im Entscheid des Familiengerichts Muri vom 30. November 2021 ihm zugesprochene Besuchsrecht mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft zu setzen. Die Beklagte stellte u.a. den Antrag, dass die Sistierung des Besuchsund Ferienrechts von C. so lange aufrecht zu erhalten sei, bis C. von sich aus das Bedürfnis äussere, dieses zum Kläger wiederaufzunehmen.