Des Weiteren beantragte der Kläger am 18. Juli 2022 bei derselben Behörde sinngemäss, dass ihm für die Zeit vom 23. Juli 2022, 17.30 Uhr bis 1. August 2022 ein Ferienrecht mit C. einzuräumen sei. Mit Verfügung vom 19. Juli 2022 wies die Präsidentin des Familiengerichts Muri das kindesschutzrechtliche Verfahren betreffend den persönlichen Verkehr sowie das Verfahren betreffend Änderung, Anpassung der bisherigen Kindesschutzmassnahmen in das ebenfalls hängige Verfahren betreffend Regelung des Unterhalts (VF.2022.4).