2.2. Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 beantragte der Beistand von C. bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Muri die Sistierung des Besuchsund Ferienrechts des Klägers. Des Weiteren beantragte der Kläger am 18. Juli 2022 bei derselben Behörde sinngemäss, dass ihm für die Zeit vom 23. Juli 2022, 17.30 Uhr bis 1. August 2022 ein Ferienrecht mit C. einzuräumen sei.