1. 1.1. B. (nachfolgend: Beklagte) und A. (nachfolgend: Kläger) sind die unverheirateten und getrenntlebenden Eltern von C. (nachfolgend: C.), geboren am tt.mm. 2017, welcher unter der gemeinsamen elterlichen Sorge steht. Aufgrund einer Gefährdungsmeldung des Klägers vom 16. Oktober 2020 eröffnete das Familiengericht Muri ein kindesschutzrechtliches Verfahren und nahm umfangreiche Abklärungen vor.