2. Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Das Gesuch des Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutgeheissen und Rouven Brigger, Rechtsanwalt, Bern, wird zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt.