Fr. 0.00 ab April 2022 bis und mit Dezember 2022 Fr. 1'160.30 (Barunterhalt) ab Januar 2023 Hinzu kommen die gesetzlichen oder vertraglichen Kinderzulagen, sofern sie nicht vom andern Elternteil direkt bezogen werden. 8. Es sind keine persönlichen Unterhaltsbeiträge geschuldet. 9. Die Unterhaltsberechnung stützt sich auf folgende Grundlagen: