1. Das Verfahren bezüglich des Gesuchs der Klägerin um unentgeltliche Rechtspflege wird sistiert bis zur Rechtskraft des Entscheids des Bezirksgerichtspräsidiums Baden betreffend das Gesuch um Prozesskostenvorschuss vom 14. Dezember 2022. 2. Das Bezirksgericht Baden wird ersucht, das Obergericht über diesen Entscheid in Kenntnis zu setzen. - 30 - Das Obergericht erkennt: