7. 7.1. Sowohl der Beklagte (Berufung Art. 8) als auch die Klägerin für den Fall, dass ihr vor Vorinstanz gestelltes Prozesskostenvorschussgesuch abgewiesen wird (Berufungsantwort B. 5), beantragen für das Berufungsverfahren die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung.