Das betreibungsrechtliche Existenzminimum der nun mit einem Partner zusammenlebenden Klägerin beläuft sich auf Fr. 1'943.30 (Fr. 850.00 [1/2 Grundbetrag eines eine Hausgemeinschaft bildenden Paares] + Fr. 600.00 [Wohnkosten; Berufungsantwortbeilage 4] – Fr. 250.00 [Wohnkostenanteil C.] + Fr. 474.30 [KVG; Berufungsantwortbeilage 5] + Fr. 159.00 [Arbeitsweg] + Fr. 110.00 [auswärtige Verpflegung]). Unter Berücksichtigung eines Steuerbetrags von Fr. 160.00 ergibt sich ein Bedarf von Fr. 2'103.30.