Bei den Beträgen im Bereich des Ergänzungsleistungsrechts handelt es sich um monatliche Höchstbeträge (Mietzinsmaxima). Da in diesem Bereich für den alleinstehenden Beklagten Mietkosten von monatlich maximal Fr. 1'420.00 berücksichtigt würden, sind die geltend gemachten Mietkosten von Fr. 1'510.00 als übersetzt zu qualifizieren und für Phase 3 auf den Betrag von Fr. 1'420.00 zu reduzieren.