Seit Dezember 2022 wohne die Tochter D., welche in der Zwischenzeit volljährig geworden sei, nicht mehr bei der Klägerin. Mit Eingabe vom 9. Januar 2023 reichte die Klägerin einen am 23. Dezember 2022 abgeschlossenen Arbeitsvertrag mit [...] ein. Bei einem Beschäftigungsgrad von 60,98 % wurde ein Bruttomonatslohn von Fr. 2'653.00 (x 13) vereinbart. Die monatlichen Arbeitswegkosten bezifferte die Klägerin auf Fr. 201.00 pro Monat (Streckenabo).