Beim Beklagten für die Phasen 1 und 2 auf Fr. 1'884.05 (Grundbetrag: Fr. 1'200.00; Wohnkosten inkl. Nebenkosten: Fr. 500.00; Krankenkasse [KVG]: Fr. 184.05) und für Phase 3 auf Fr. 2'937.05 (neu: höhere Wohnkosten inkl. Nebenkosten: Fr. 1'100.00; Arbeitsweg: Fr. 233.00; auswärtige Verpflegung: Fr. 220.00).