5. 5.1. Die Vorinstanz bestimmte die Unterhaltsbeiträge für das Kind und die Klägerin nach der Methode der Existenzminima mit Überschussverteilung. Dabei werden die vorhandenen Ressourcen (effektive oder hypothetische Einkommen) auf die beteiligten Familienmitglieder dahingehend verteilt, dass in einer bestimmten Reihenfolge (Barunterhalt, Betreuungsunterhalt der Kinder, ehelicher und nachehelicher Unterhalt, Volljährigenunterhalt) das - 22 -