2.5. 2.5.1. 2.5.1.1. Der Beklagte führt weiter aus (Berufung Art. 2), ein Hinweis, dass die Kindsmutter C. bewusst und aktiv dem Kindsvater wegnehmen wolle, finde sich im Umstand, dass sie – ohne den Beklagten zu informieren – mit C. weggezogen sei und neu in S. wohne. Da die Parteien nach wie vor über die gemeinsame elterliche Sorge verfügten, hätte sie vorweg den Kontakt mit dem Beklagten suchen müssen. Sie begründe den Umstand, dass sie nicht fragen müsse, damit, dass C. Schweizer sei und im ganzen Land leben dürfe, was "natürlich so nicht stimme". Dieses Beispiel zeige, dass sie ihre Verpflichtung als sorgeberechtigter Elternteil nicht wahrnehme.