Fr. 0.00 ab April 2022 bis und mit Dezember 2022 Fr. 1'253.15 (davon Fr. 225.50 Betreuungsunterhalt) ab Januar 2023 Hinzu kommen die gesetzlichen oder vertraglichen Kinderzulagen, sofern sie nicht vom andern Elternteil direkt bezogen werden. 7.2. Es wird festgehalten, dass der gebührende Unterhalt des Sohns C. mit den festgesetzten Unterhaltsbeiträgen gedeckt ist. 8. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: Fr. 259.90 ab Januar 2023