Im Falle der Widerhandlung gegen diese Dispositivziffer wird dem Gesuchsgegner die Bestrafung wegen Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung nach Art. 292 StGB angedroht. Art. 292 StGB lautet wie folgt: "Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft." 7. 7.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt des Sohns C. monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge rückwirkend per 1. Dezember 2021 zu bezahlen: Fr. 969.95 bis und mit März 2022