das Familiengericht Baden und ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten das zuständige KESB-Pikett (Telefonnummer bei der Notrufzentrale der Kantonspolizei Aargau hinterlegt) zu verständigen. [...] 6.3. In Bestätigung und teilweiser Präzisierung der Dispositiv-Ziffer 5. der Verfügung vom 10. Dezember 2021 sowie deren Präzisierung in der Verfügung vom 17. Dezember 2021 wird dem Gesuchsgegner für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts verboten, sich der Gesuchstellerin oder dem Sohn C. gegen deren Willen zu nähern bzw. die Gesuchstellerin oder den Sohn zu belästigen oder zu bedrohen.