5. Kosten des Prozessbeistandes Die Kosten des Unterzeichnenden seien aus der Staatskasse zu bezahlen und prozessordnungsgemäss auf die Kindseltern zu verteilen." 1.8. Am 3. Mai 2022 fand eine Verhandlung statt, anlässlich welcher eine Parteibefragung durchgeführt wurde. 1.9. Am 1. November 2022 (mit Berichtigung vom 7. November 2022) erkannte das Gerichtspräsidium Baden u.a.: "[…] 3. Der Sohn C., geb. tt.mm. 2017 wird für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes zur Pflege und Erziehung unter die Obhut der Gesuchstellerin gestellt.