7. Die Gesuchstellerin sei zu verpflichten, dem Gesuchsgegner einen angemessenen Prozesskostenvorschuss für das vorliegende Verfahren von CHF 5'000.00 zu bezahlen. Eventualiter sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der unterzeichnende Anwalt als unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen. 8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Gesuchstellerin." 1.6. Mit Verfügung vom 10. März 2022 wurde für C. eine Kindsvertretung i.S.v. Art. 299 ZPO angeordnet und lic. iur. Markus Leimbacher, Rechtsanwalt, R., als Prozessbeistand bestellt.