2. 2.1. Das gemeinsame Kind C., geb. tt.mm.2017 sei für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes unter die elterliche Obhut des Gesuchgegners zu stellen. 2.2. Die Gesuchstellerin sei für berechtigt zu erklären, das gemeinsame Kind C. jeden Mittwochnachmittag und jeden Samstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu besuchen. 2.3 Es sei eine Beistandschaft zur Regelung des begleiteten Kontaktrechts einzusetzen.