Prozessrechtlicher Antrag 1. Es sei dem Gesuchgegner die unentgeltliche Rechtspflege, d.h. die unentgeltliche Prozessführung und die unentgeltliche Rechtsvertretung, zu bewilligen. Dem Gesuchsgegner sei der Unterzeichnete als unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bestellen und einzusetzen. 2. Für eine allfällige Verhandlung sei ein Dolmetscher für die Sprache [...] aufzubieten." 1.4. Am 17. Dezember 2021 verfügte das Gerichtspräsidium Baden: "1. Dispositiv-Ziffer 5. der Verfügung vom 10. Dezember 2021 wird wie folgt präzisiert: