"Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft." -4- 1.3. Mit Klageantwort vom 15. Dezember 2021 beantragte der Beklagte u.a.: "1. Es sei festzustellen, dass die Parteien seit dem 5. Dezember 2021 getrennt leben. […] 3. Das gemeinsame Kind C., geb. tt.mm.2017 sei für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts unter die elterliche Obhut der Gesuchstellerin zu stellen.