10. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. 7.7% MWST zu Lasten des Gesuchgegners." 1.2. Am 10. Dezember 2021 verfügte das Gerichtspräsidium Baden superprovisorisch folgendes: "1. Es wird festgestellt, dass die Parteien den gemeinsamen Haushalt per 05.12.2021 aufgehoben haben. 2. Die eheliche Wohnung [...] Q. wird der Gesuchstellerin einstweilen ab sofort für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zur alleinigen Benützung und Bezahlung zugewiesen.