2. 2.1 Das gemeinsame Kind C., geb. tt.mm.2017, sei unter die alleinige elterliche Obhut der Gesuchstellerin zu stellen. 2.2 Dem Gesuchgegner sei kein oder eventuell ein begleitetes Kontaktrecht zu seinem Kind einzuräumen. 2.3 Es sei eine Beistandschaft zur Regelung des begleiteten Kontaktrechts einzusetzen. 2.4 2.4.1 Dem Gesuchsgegner sei gerichtlich zu verbieten, mit seinem Sohn C., geb. tt.mm.2017, die Schweiz zu verlassen sowie irgendwelche Handlungen zur Vorbereitung der Aufenthaltsverlegung des Kindes ins Ausland vorzunehmen. [...]