5. Das Gesuch des Klägers um unentgeltliche Rechtspflege für das obergerichtliche Verfahren wird gutgeheissen und MLaw Alina Enkegaard, Rechtsanwältin, Baden, zu seiner unentgeltlichen Rechtsvertreterin bestellt. 6. 6.1. Die obergerichtliche Entscheidgebühr von Fr. 2'000.00 sowie die Kosten der Kindsvertretung von Fr. 10'432.85, total Fr. 12'432.85, werden den Parteien je hälftig mit Fr. 6'216.40 auferlegt, zufolge der ihnen gewährten unentgeltlichen Rechtspflege unter dem Vorbehalt der späteren Nachzahlung (Art. 123 ZPO) aber einstweilen auf die Gerichtskasse genommen.