6.2. 6.2.1. Der Gesuchgegnerin wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt. 6.2.2. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird Herr MLaw Julian Burkhalter, Fribourg, eingesetzt. - 21 - 7. Die Gerichtskosten, bestehend aus einer Entscheidgebühr von CHF 2'500.00 sowie den Übersetzungskosten von CHF 50.55, insgesamt CHF 2'550.55, werden den Parteien je hälftig mit je Fr. 1'275.25 auferlegt. 8. Die Parteien tragen ihre eigenen Parteikosten selber.