3.3. Der schriftliche Kontakt (insbesondere per Post und über Whats-App- Nachrichten) zwischen dem Vater bzw. der Mutter und den Kindern ist jederzeit möglich und wird nicht geregelt. 4. Es wird Vormerk davon genommen, dass die Eltern die therapeutische Begleitung der gemeinsamen Kinder D. und C. durch die Psychotherapeutin Frau I., J., [...], Q., unterstützen und sich einig sind, dass die Kinder grundsätzlich einstweilen mindestens jede zweite Woche zu einem Beratungsgespräch gehen.