2.5. Die Mutter informiert den Vater frühzeitig über Veranstaltungen, Anlässe und Freizeitaktivitäten, an denen die Kinder teilnehmen möchten (auch während ihrer Betreuungszeit). Sofern die Veranstaltungen, Anlässe bzw. Freizeitaktivitäten während des Kontaktrechts des Vaters stattfinden, bezieht der Vater im Sinne des Kindeswohls die Wünsche der Kinder in die Wochenendplanung mit ein und spricht mit der Mutter frühzeitig ab, ob die Kinder an den entsprechenden Veranstaltungen, Anlässen und Freizeitaktivitäten teilnehmen können oder nicht. 2.6. Abgesehen von Notfällen soll die Kommunikation zwischen den Parteien schriftlich und nicht per Telefon stattfinden.